Seit 01.01.2019 gilt die gesetzliche Identifizierungspflicht* für Wertkarten-Kunden. Für alle Wertkarten-Kunden, die nicht identifiziert sind, ist seit 01.09.2019 keine Aufladung mehr möglich. Alles, was Sie über den Identifizierungsprozess wissen müssen, finden Sie hier.
Die Online Identifizierung ist ganz einfach und schnell erledigt. Sie sparen sich den Weg zum INTERSPAR-Hypermarkt und können sich bequem mit einem dieser Verfahren von Zuhause aus identifizieren:
Je nach Verfahren brauchen Sie für die Online Identifizierung:
*§ 97 Absatz 1a, § 109 Absatz 3 Ziffer 22 sowie § 92 Absatz 3 Ziffer 3 des Telekommunikationsgesetzes 2003