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Die neue Identifizierungspflicht für Wertkarten

Seit 01.01.2019 gilt die gesetzliche Identifizierungspflicht* für Wertkarten-Kunden. Für alle Wertkarten-Kunden, die nicht identifiziert sind, ist seit 01.09.2019 keine Aufladung mehr möglich. Alles, was Sie über den Identifizierungsprozess wissen müssen, finden Sie hier.


*§ 97 Absatz 1a, § 109 Absatz 3 Ziffer 22 sowie § 92 Absatz 3 Ziffer 3 des Telekommunikationsgesetzes 2003